Konzert „Das Wohltemperierte Klavier”

Konzert

Johann Sebastian Bach „Das Wohltemperierte Klavier” Teil 1
Heidrun Holtmann (Klavier)

Johann Sebastian Bachs „Das wohltemperierte Klavier“ gilt als das „Alte Testament“ der Klavierliteratur: Zweimal durchschreitet der Thomaskantor in diesen 48 Präludien und Fugen sämtliche Dur- und Molltonarten des Quintenzirkels – zum „Nutzen und Gebrauch“, aber auch zum „Zeit­vertreib“ der „lehrbegierigen musicalischen Jugend“, wie der Komponist auf dem Titelblatt vermerkte.

Die Erfindung der „wohltemperierten“ Stimmung (1681) durch den Musiktheoretiker Andreas Werckmeister machte es erstmals möglich, auf Tasteninstrumenten in allen Tonarten gleicher­maßen wohlklingend zu spielen. Zuvor verwendete man Stimmungen, die den naturgegebenen akustischen Proportionen besser entsprachen, allerdings bei bestimmten Tonarten zu schmerzhaften Miss­klängen führten. Mit seinem „Wohltemperierten Klavier“ lieferte Johann Sebastian Bach eine Art tönender Beispiel­sammlung zu Werckmeisters bahnbrechender Erfindung.

Heidrun Holtmann hat 2017 eine CD-Einspielung des gewaltigen Kompendiums vorgelegt und dabei „Bachs Opus magnum äußerst sorg­fältig, jederzeit transparent in der kontrapunktischen Stimm­führung, sensibel in der dynamischen Gestaltung, ohne jegliche Übertreibung und in der Artikulation schlüssig“ (FonoForum) interpretiert. Die in Münster geborene Pianistin gewann 1982 als bislang jüngste Teilnehmerin den renommierten Concours Géza Anda. Mit den Duisburger Philharmonikern hob sie 2010 das Klavierkonzert des israelischen Komponisten Tzvi Avni aus der Taufe.

Eintritt: 17 Euro

Karten gibt es ausschließlich an der Theaterkasse Duisburg (Telefon: 0203 283 62100, E-Mail: karten@theater-duisburg.de).

Teil 2 folgt am 29. Mai 2022.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die sog. 3G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete (Testergebnis nicht älter als 48 Stunden). Die Teilnehmer*innen werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis an der Museumskasse vorzuzeigen. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen.

 

Foto: Bettina Stöß

10. Oktober 2021
18:00